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Ab Juli 2025 geplant: Attraktive steuerliche Vorteile beim Kauf neuer Firmenfahrzeuge

Die Bundesregierung hat ein neues steuerliches Investitionssofortprogramm auf den Weg gebracht - mit dem Ziel, Unternehmen gezielt bei der Anschaffung neuer Wirtschaftsgüter zu entlasten. Auch wenn der Gesetzgebungsprozess aktuell noch nicht abgeschlossen ist, lohnt sich bereits jetzt ein Blick auf den vorliegenden Gesetzesentwurf – insbesondere für all jene, die aktuell über die Anschaffung neuer Firmenfahrzeuge nachdenken oder ihren Fuhrpark erweitern möchten.

Wir von STERNAUTO haben uns für Sie mit dem Entwurf auseinandergesetzt und die wesentlichen Inhalte zusammengefasst, die für gewerbliche Fahrzeughalter besonders interessant werden könnten.

Was bedeutet der neue Gesetzentwurf?

Dank der neuen geplanten Regelungen könnten förderfähige Investitionen - wie beispielsweise der Kauf oder das Leasing eines Nutzfahrzeugs – im Jahr der Anschaffung vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Das würde nicht nur die Steuerlast reduzieren, sondern auch die Liquidität und Planungssicherheit im laufenden Geschäftsbetrieb verbessern.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

75 % Abschreibung für Elektrofahrzeuge

Für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge wird vorgeschlagen, die Abschreibung im Jahr der Anschaffung auf 75 % zu erhöhen gegenüber der jährlichen linearen AfA in Höhe von 16,66 % – ein erheblicher Vorteil für Unternehmen, die auf nachhaltige Mobilität setzen.

Erweiterte Förderung für E-Dienstwagen

Die Preisgrenze für steuerlich begünstigte E-Dienstwagen soll von bisher 70.000 € auf 100.000 € steigen - damit erweitert sich die Auswahl an förderfähigen Fahrzeugmodellen deutlich.

30 % Sonderabschreibung für betriebliche Anschaffungen

Für Ausrüstungsinvestitionen - beispielsweise in Fahrzeuge oder technisches Equipment - ist im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 eine degressive Abschreibung von 30 % pro Jahr vorgesehen. Dies ermöglicht eine deutlich schnellere steuerliche Entlastung.

Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028

Ab dem Jahr 2028 soll die Körperschaftsteuer schrittweise von derzeit 15 % auf 10 % im Jahr 2032 reduziert werden -bb 2032 beträgt die Gesamtsteuerbelastung dann knapp 25 Prozent, statt aktuell knapp 30 Prozent. 

Was bedeutet das für Sie als Gewerbekunde?

Wenn Sie aktuell oder in naher Zukunft die Anschaffung neuer Firmenfahrzeuge oder eine Erweiterung Ihres Fuhrparks planen, bieten sich Ihnen mit diesem Gesetzespaket beste Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich sinnvolle Investition – insbesondere im Bereich der Elektromobilität.

Gerne stehen wir Ihnen mit einer individuellen Beratung zur Seite und unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Fahrzeuge sowie bei allen Fragen rund um Finanzierung und steuerliche Vorteile.

Allgemeiner Kontakt

+49 341 2585-300info@sternauto.de

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Hinweis:
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Das zugrunde liegende Gesetzesvorhaben befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren und kann sich inhaltlich noch ändern. Bitte stimmen Sie sich im konkreten Einzelfall unbedingt mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin ab, um mögliche steuerliche Vorteile oder Auswirkungen individuell zu prüfen und rechtssicher zu nutzen.

Weitere Informationen finden Sie auch laut Angaben der Bundesregierung unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-beschliesst-wachstumsbooster-2351752

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