Barrierefreiheit

Unsere Internetseite ist technisch und inhaltlich so aufgebaut, dass sie trotz körperlicher Behinderungen wie Sehschwäche oder Blindheit genutzt werden kann. Sie lässt sich auf allen internetfähigen Geräten in beliebigen Browsern anzeigen und einfach navigieren.

Kontrastvariante verwenden Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Alle Animationen stoppen Animationen werden deaktiviert und somit Ablenkungen reduziert
Zur Barrierefreiheitserklärung

Neues E-Auto-Förderprogramm mit sozialer Staffelung ab 2026

Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Elektroautos beschlossen, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die staatliche Unterstützung gilt für alle privaten Neuzulassungen von Elektroautos und bestimmten Plug-in-Hybriden sowie Fahrzeugen mit Range Extender und ist sowohl beim Kauf als auch beim Leasing anwendbar.

Das Förderbudget umfasst drei Milliarden Euro und soll voraussichtlich rund 800 000 Fahrzeuge über den Zeitraum von 2026 bis 2029 unterstützen. Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Neuzulassung ab dem Jahresbeginn 2026. Gefördert wird unabhängig vom Listenpreis des Fahrzeugs, und ein Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden, sobald das Online-Portal voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet ist.

Soziale Staffelung der Förderung

Die Zuschüsse setzen sich je nach Fahrzeugtyp, Einkommen und Kinderzahl zusammensetzen. Ausgangspunkt ist eine Basisförderung von 3 000 Euro für reine Elektroautos und 1 500 Euro für förderfähige Plug-in-Hybride bzw. Fahrzeuge mit Range-Extender. Zusätzliche Beträge kommen über die soziale Staffelung dazu.

Generell gilt:

Haushalte mit geringem Einkommen erhalten höhere Zuschläge zur Basisförderung, die pro Kind einmalig um bis zu 1.000 € erhöht werden kann – die Staffelung gilt sowohl beim Kauf als auch beim Leasing (Stand: Januar 2026). Genaue Informationen dazu finden Sie auf dem FAQ-Dokument des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Was bedeutet das in der Praxis?

  • Ein Haushalt mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen bis 45 000 € kann für ein reines Elektroauto bis zu 6 000 € Förderung erhalten.
  • Für einen Plug-in-Hybrid unter denselben Bedingungen sind bis zu 4 500 € möglich.
  • Haushalte mit höherem Einkommen oder ohne Kinder erhalten entsprechend geringere Zuschüsse.

 

Beispiel für ein Renterpaar

Ein Rentnerhaushalt mit bis zu 60.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen entscheidet sich für ein förderfähiges Fahrzeug.
Wählt dieser Haushalt einen Plug‑in Hybrid, kann die Förderung in einem Beispiel bei rund 2.500 Euro liegen, etwa für ein BYD Modell. Entscheidet er sich stattdessen für ein vollelektrisches Fahrzeug wie den smart #5, steigt die mögliche Fördersumme in einem Beispiel auf etwa 4.000 Euro.

Beispiel für eine Mutter mit zwei Kindern

Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern und Einkommen im unteren bis mittleren Bereich profitiert gleich mehrfach.
Sie erhält die Basisförderung für ein vollelektrisches Fahrzeug, zusätzlich den Sozialbonus und Kinderzuschläge. In einem Beispielszenario sind für ein E‑Auto wie den smart #1 so bis zu etwa 6.000 Euro Förderung möglich.

Beispiel für einen jungen Single

Ein junger Single mit gutem Job, rund 65.000 Euro Bruttojahreseinkommen und ohne Kinder liegt noch innerhalb der Einkommensgrenze, erhält aber einen geringeren Sozialbonus.
Entscheidet er sich für ein vollelektrisches Fahrzeug wie den smart #3, kann die Fördersumme in einem Beispiel bei etwa 3.000 Euro liegen.

Mit der neuen Förderstruktur verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Umstieg auf Elektromobilität breiter zugänglich zu machen. Durch die soziale Staffelung rücken vor allem Haushalte mit mittleren und niedrigeren Einkommen stärker in den Fokus. Gleichzeitig bleibt die Förderung transparent und nachvollziehbar, da sie sich klar am Einkommen und an der familiären Situation orientiert.

Für viele Interessierte schafft das neue Programm damit Planungssicherheit bei der Entscheidung für ein Elektrofahrzeug. In Kombination mit einer wachsenden Modellvielfalt und besseren Verfügbarkeiten wird Elektromobilität zu einer realistischen Option für immer mehr Menschen. Entscheidend ist dabei das Zulassungsdatum ab dem ersten Januar zweitausendsechsundzwanzig, denn nur dann kann die Förderung in Anspruch genommen werden.

Quelle: Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Unsere Elektro- und Hybridmarken bei STERNAUTO

Bei STERNAUTO finden Sie Elektroautos der Top-Marken Mercedes-Benz, smart und BYD – perfekt für die neue Förderung ab 2026. Von kompakten Cityflitzern bis zu geräumigen SUVs haben wir das Fahrzeug, das zu Ihrem Alltag passt.

Elektromodelle von Mercedes-Benz

Modelle wie der neue elektrische Mercedes-Benz GLC oder CLA: Diese bieten geräumigen Komfort für Familienausflüge, ultraschnelles Laden für spontane Weiterfahrten und fortschrittliche Assistenzsysteme, die Elektrofahren sicher und entspannt gestalten – ideal für Pendler mit hohem Komfortanspruch.

Unsere Elektromarke smart

Modelle wie der smart #1, #3 oder #5 punkten mit kompakter Wendigkeit in der Stadt, einfachem Einparken an engen Plätzen und effizienter Energieverwendung, die Elektromobilität urban leicht und kostengünstig macht - auch in der BRABUS Variante.

E-Fahrzeuge und Hybride von BYD

Modelle wie der BYD Seal oder Seal 6 Dm-i überzeugen durch langlebige Batterien für sorgenfreie Langstrecken, geräumige Innenräume für den Familienalltag und robuste Technik, die Elektrofahren alltagstauglich und wartungsarm hält – für vielseitige Einsätze.

Weitere Links

Mehr über STERNAUTO

Lernen Sie unser Team kennen, buchen Sie eine Probefahrt mit Ihrem Traumwagen, finden Sie schnelle Hilfe oder informieren Sie sich über unsere Center in Ihrer Nähe. Nutzen Sie die Links, um direkt zu den gewünschten Informationen zu gelangen.