Neues E-Auto-Förderprogramm mit sozialer Staffelung ab 2026
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Elektroautos beschlossen, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die staatliche Unterstützung gilt für alle privaten Neuzulassungen von Elektroautos und bestimmten Plug-in-Hybriden sowie Fahrzeugen mit Range Extender und ist sowohl beim Kauf als auch beim Leasing anwendbar.
Das Förderbudget umfasst drei Milliarden Euro und soll voraussichtlich rund 800 000 Fahrzeuge über den Zeitraum von 2026 bis 2029 unterstützen. Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Neuzulassung ab dem Jahresbeginn 2026. Gefördert wird unabhängig vom Listenpreis des Fahrzeugs, und ein Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden, sobald das Online-Portal voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet ist.
Soziale Staffelung der Förderung
Die Zuschüsse setzen sich je nach Fahrzeugtyp, Einkommen und Kinderzahl zusammensetzen. Ausgangspunkt ist eine Basisförderung von 3 000 Euro für reine Elektroautos und 1 500 Euro für förderfähige Plug-in-Hybride bzw. Fahrzeuge mit Range-Extender. Zusätzliche Beträge kommen über die soziale Staffelung dazu.
Generell gilt:
Haushalte mit geringem Einkommen erhalten höhere Zuschläge zur Basisförderung, die pro Kind einmalig um bis zu 1.000 € erhöht werden kann – die Staffelung gilt sowohl beim Kauf als auch beim Leasing (Stand: Januar 2026). Genaue Informationen dazu finden Sie auf dem FAQ-Dokument des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Mit der neuen Förderstruktur verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Umstieg auf Elektromobilität breiter zugänglich zu machen. Durch die soziale Staffelung rücken vor allem Haushalte mit mittleren und niedrigeren Einkommen stärker in den Fokus. Gleichzeitig bleibt die Förderung transparent und nachvollziehbar, da sie sich klar am Einkommen und an der familiären Situation orientiert.
Für viele Interessierte schafft das neue Programm damit Planungssicherheit bei der Entscheidung für ein Elektrofahrzeug. In Kombination mit einer wachsenden Modellvielfalt und besseren Verfügbarkeiten wird Elektromobilität zu einer realistischen Option für immer mehr Menschen. Entscheidend ist dabei das Zulassungsdatum ab dem ersten Januar zweitausendsechsundzwanzig, denn nur dann kann die Förderung in Anspruch genommen werden.
Quelle: Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
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