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Tachographenpflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge

Wer als Unternehmer mit seinem Fahrzeug im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte jetzt genau hinschauen. Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue EU-Vorschriften, bei welcher die Tachographenpflicht auf bestimmte Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ausgeweitet wird. Ab diesem Stichtag müssen diese Fahrzeuge im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr mit einem intelligenten Fahrtenschreiber (Smart Tachograph der zweiten Generation) ausgestattet sein. Gleichzeitig gelten dann auch die EU-Vorschriften zu Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten. 

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die Pflicht zum Einbau eines Smart Tachograph 2 besteht, sobald die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Leichte Nutzfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen
  • gewerbliche Güterbeförderung
  • grenzüberschreitende Fahrten innerhalb der EU oder Kabotageverkehre

Wichtig: Maßgeblich ist das zulässige Gesamtgewicht inklusive Anhänger.

Wer ist nicht betroffen?

Für viele Handwerksbetriebe gelten weiterhin Ausnahmeregelungen. Auch rein innerdeutsche Transporte fallen grundsätzlich nicht unter die neue EU-Vorgabe. Ob eine Ausnahme greift, hängt jedoch immer vom konkreten Einsatzzweck des Fahrzeugs ab. Deshalb empfiehlt es sich, die eigene Fahrzeugflotte und die jeweiligen Einsatzprofile frühzeitig prüfen zu lassen.

Warum sollten Unternehmen jetzt handeln?

Betroffene Unternehmen sollten nicht bis kurz vor dem Stichtag warten, denn es gibt keine Übergangsfrist. Je nach Fahrzeugbestand können Nachrüstungen, Fahrerschulungen und organisatorische Anpassungen erforderlich sein. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, stellt sicher, dass seine Fahrzeuge auch nach dem Stichtag uneingeschränkt im internationalen Verkehr eingesetzt werden können.

STERNAUTO unterstützt Sie gerne bei der Bewertung Ihrer Fahrzeugflotte und informiert Sie über mögliche Nachrüstungs- und Ausstattungsoptionen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

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